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   LG Arnsberg, 02.12.2014 - 3 S 114/14   

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https://dejure.org/2014,70847
LG Arnsberg, 02.12.2014 - 3 S 114/14 (https://dejure.org/2014,70847)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 02.12.2014 - 3 S 114/14 (https://dejure.org/2014,70847)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 3 S 114/14 (https://dejure.org/2014,70847)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche in Gestalt von Sachverständigenhonorar aus einem Verkehrsunfall; Abtretung der Forderung auf Zahlung der noch offenen Sachverständigenkosten an ein Sachverständigenbüro; Objektive Anknüpfungskriterien als Maßstab für die Erforderlichkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Arnsberg, 03.06.2014 - 3 S 53/14

    Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten i.R.d. Schadensersatzes nach

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2014 - 3 S 114/14
    Auch die Abtretung des KFZ-Sachverständigenbüros an die Klägerin ist wirksam und verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (LG Arnsberg, Urt. v. 03.06.2014, I-3 S 53/14).

    Soweit sich die Beklagte auf die neuste Rechtsprechung des BGH (a.a.O.) beruft, wird durch diese die Vorgehensweise der Berufungskammer bestätigt, wonach die Erforderlichkeit des Rechnungsbetrages an objektiven Anknüpfungskriterien zu messen ist (vgl. LG Arnsberg, Urt. v. 03.06.2014, I-3 S 53/14, LG Arnsberg, Urt. v. 03.06.2014, I-3 S 58/14).

  • LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10

    Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2014 - 3 S 114/14
    Denn gerade ein Gutachten bei einem geringfügigen Schaden kann relativ gesehen mit höheren Nebenkosten verbunden sein als ein Gutachten bei einem größeren Schaden, z.B. weil ebenso viele Lichtbilder erforderlich waren (vgl. auch LG Dortmund, Urt. v. 05.08.2010, Az.: 4 S 11/10).
  • LG Arnsberg, 03.06.2014 - 3 S 58/14

    Schadensersatzanspruch in Gestalt von Sachverständigenhonorar aus einem

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2014 - 3 S 114/14
    Soweit sich die Beklagte auf die neuste Rechtsprechung des BGH (a.a.O.) beruft, wird durch diese die Vorgehensweise der Berufungskammer bestätigt, wonach die Erforderlichkeit des Rechnungsbetrages an objektiven Anknüpfungskriterien zu messen ist (vgl. LG Arnsberg, Urt. v. 03.06.2014, I-3 S 53/14, LG Arnsberg, Urt. v. 03.06.2014, I-3 S 58/14).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2014 - 3 S 114/14
    Erforderlich sind dabei Sachverständigenkosten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH, Urt. v. 11.02.2014, VI ZR 225/13).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2014 - 3 S 114/14
    Soweit die Rechnung des Sachverständigen gerade von der Geschädigten noch nicht ausgeglichen wurde begründet die Rechnung für sich allein gesehen aber noch nicht die Erforderlichkeit des in Rechnung gestellten Betrages, da sich die beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten noch nicht niedergeschlagen haben (vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2014, Az.: VI ZR 357/13).
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